Checkliste für junge Eltern: Diese Anträge müssen nach der Schwangerschaft gestellt werden!
Wenn die Geburt für Mama, Kind und Papa erst einmal gut überstanden ist, dann denkt wohl niemand gerne an lästige Amtsgänge und Behördenbesuche – solltet Ihr aber! Schließlich braucht Euer Neugeborenes eine Geburtsurkunde und eine Krankenversicherung - genauso wie Ihr mit Sicherheit auch das Eltern- und Kindergeld sowie die Elternzeit. Aber um welche Dokumente, Urkunden und Anträge muss ich mich nach der Geburt kümmern, an welche Ämter und Behörden muss ich mich jeweils richten und welche Anträge lassen sich mittlerweile bequem online stellen? Damit Ihr nichts vergesst, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die wichtige Anträge nach der Geburt auflistet und deren Beantragung erklärt:
Geburtsurkunde
Auf der Geburtsurkunde wird der Vor- und Nachname Eures Kindes festgelegt. Dies sollte innerhalb der ersten Woche nach der Geburt erfolgen. Im Standesamt des Geburtsortes müsst Ihr die Geburtsbescheinigung (der Hebamme oder des Krankenhauses), die Personalausweise und Geburtsurkunden beider Elternteile sowie die Heiratsurkunde vorzeigen. Falls Ihr als Eltern nicht verheiratet seid, benötigt Ihr eine Vaterschaftsanerkennung. Die Geburtsurkunde ist bei fast allen weiteren Beantragungen nötig und sollte deshalb als erstes beantragt werden!
- Frist: bis spätestens eine Woche nach der Geburt
- Wo: Standesamt des Geburtsortes
- Benötigte Unterlagen: Geburtsbescheinigung, Personalausweis und Geburtsurkunden der Eltern, Heiratsurkunde (sofern vorhanden)
Wichtig: Um eine Anmeldung Eures Neugeborenen beim Einwohnermeldeamt müsst Ihr Euch nicht extra kümmern - das erledigt das Standesamt bei Beantragung der Geburtsurkunde automatisch.
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Paare. Idealerweise beantragt Ihr die Vaterschaft schon vor der Geburt, dann kann der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt oder Standesamt gestellt und ist kostenlos. Beide Elternteile müssen der Vaterschaftsanerkennung schriftlich zustimmen. Der eingetragene Vater muss nicht der biologische Vater sein.
- Frist: keine Frist
- Wo: Jugend- oder Standesamt
- Benötigte Unterlagen: Personalausweise und Geburtsurkunden von Mutter und Vater, ggf. Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt), Mutterpass (vor der Geburt), schriftliche und beglaubigte Zustimmung der Mutter
Tipp: Zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung sollten sich unverheiratete Paare nach der Geburt auch um die Sorgerechtserklärung kümmern. Dazu müssen sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar abgeben. Die Sorgerechtserklärung kann ebenfalls schon vor der Geburt abgegeben werden.
Krankenversicherung für Neugeborene
Damit Euer Kind gleich krankenversichert ist, solltet Ihr Euch so schnell wie möglich nach der Geburt telefonisch mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Sie wird Euch den Antrag auf Familien-Krankenversicherung für das Kind zuschicken. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde des Kindes. Falls das Kind bei unverheirateten Eltern in die Krankenkasse des Vaters aufgenommen werden soll, ist zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen. Sofern beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, wird das Kind in der Regel in die Familienversicherung des Elternteils mit dem höheren Einkommen aufgenommen. Falls ein Elternteil privat versichert ist, solltet ihr mit der gesetzlichen Krankenkasse Rücksprache halten. Sind dagegen beide Elternteile über eine private Krankenversicherung versichert, muss auch für das Kind eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden und es wird ein eigener Krankenversicherungsbeitrag für das Kind gezahlt.
- Frist: so schnell wie möglich
- Wo: Krankenkasse des Vaters oder der Mutter
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
Elterngeld beantragen
Euer Elterngeld solltet Ihr innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt beantragen, da es maximal drei Monate rückwirkend bezahlt wird. Dafür müsst Ihr einen Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Eine Liste aller Elterngeldstellen findet Ihr auf der Website des Bundesministeriums für Familie www.bmfsfj.de. Zusätzlich benötigt Ihr die Geburtsurkunde, die Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung. Auch eine Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen solltet Ihr vorweisen können.
- Frist: innerhalb der ersten 3 Monate
- Wo: zuständige Elterngeldstelle
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung
Tipp: In Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen könnt Ihr das Elterngeld online mit der Unterstützung eines Antragsassistenten beantragen. Das Dokument muss anschließend ausgedruckt, unterschieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle verschickt werden. Auch in Hessen ist die Beantragung seit Ende 2019 hier online möglich.
Kindergeld beantragen
Das Kindergeld beantragt Ihr spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes bei der Familienkasse des für Euch zuständigen Arbeitsamtes. Neben dem Kindergeld-Antrag benötigt Ihr noch die Geburtsurkunde des Kindes. Zudem solltet Ihr Eure steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereit halten, die Ihr beispielsweise auf Eurer Lohnsteuerbescheinigung findet. Das Kindergeld erhält nur ein Elternteil. Der Wohnsitz dieses Elternteils - des Empfängers - ist ausschlaggebend dafür, welches Dienststelle der Familienkasse für Euren Kindergeldantrag zuständig ist. Wenn Ihr Euch unsicher seit, könnt Ihr die Dienststellensuche der Agentur für Arbeit nutzen.
Den Antrag auf Kindergeld ab der Geburt könnt Ihr auch ganz bequem online ausfüllen und Euch damit den Behördengang sparen. Der Antrag muss anschließend allerdings ausgedruckt, unterschrieben und per Post versandt werden.
- Frist: spätestens bis zum 4. Lebensjahr
- Wo: zuständige Familienkasse
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Geburtsurkunde, Steuer-ID
Tipp: Für manchmal Familien kann es sich eher lohnen, den Kinderfreibetrag anstelle des Kindergeldes zu beantragen. Mehr Infos dazu erhaltet Ihr hier.
Kinderzuschlag beantragen
Der Kindergeldzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen. Ihr habt dann einen Anspruch auf Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld, wenn Ihr zwar genug für Euch selbst aber nicht ausreichend für die gesamte Familie verdient. Um den Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, benötigt Ihr Einkommensnachweise wie Lohn- oder Gehaltsnachweise inklusive Kurzarbeitergeld, Rentenbescheid und Elterngeldbescheid. Der Antrag kann online gestellt werden.
- Frist: keine Frist
- Wo: zuständige Familienkasse
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Einkommensnachweise, Rentenbescheid und Elterngeldbescheid
Elternzeit beantragen
Eure Elternzeit solltet Ihr allerspätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit beantragen. Das heißt, wenn der Vater die Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen möchte, sollte er diese spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen. Der Antrag auf Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht und sollte die Dauer der Elternzeit beinhalten. Eine Vorlage für den schriftlichen Antrag auf Elternzeit findet Ihr hier.
- Frist: spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit
- Wo: Arbeitgeber des entsprechenden Elternteils
- Benötigte Unterlagen: schriftlicher Antrag
Tipp: Schickt den Antrag auf Elternzeit am besten per Einschreiben und fertigt vorher eine Kopie für Eure eigenen Unterlagen an.
Kinderbetreuungsplatz beantragen
Möglichst schnell nach der Geburt oder am besten bereits vor der Geburt solltet Ihr zudem Euren Kinderbetreuungsplatz beim Jugendamt oder der Kommunalverwaltung beantragen und dabei die gewünschte Betreuungseinrichtung angegeben. Größere Kommunen bieten häufig ein Online-System zur Suche und Vormerkung von Betreuungsplätzen an, in dem Ihr nach Betreuungsform (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten), Stadtteil, Träger (z.B. kirchlich, städtisch, frei) und weiteren Kriterien filtern könnt. In Frankfurt ist dies beispielsweise über das kindernet möglich.
Je nach dem in welche Betreuungseinrichtung Euer Kind kommt, sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente bei der Anmeldung erforderlich. Ist ein Betreuungsplatz gefunden, muss teilweise vor der Anmeldung eine Meldebescheinigung des Kindes beim kommunalen Einwohnermeldeamt angefordert werden. Weiterhin ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein Impfnachweis (für die Masernimpfung) notwendig.
- Frist: möglichst schnell nach oder bereits vor der Geburt
- Wo: Jugendamt oder Kommunalverwaltung
- Benötigte Unterlagen (nach dem Antrag nachzureichen): ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Impfnachweis, teilweise Meldebescheinigung des kommunalen Einwohnermeldeamts
Mutterschaftsleistungen
Während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) und für den Entbindungstag habt Ihr zusätzlich Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen oder das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung und auf den den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Mehr dazu erfahrt Ihr hier.