Drei Fragen an Dörte Dörner, KfW-Expertin für Baukindergeld
Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Baukindergeld ab März 2019 ausgezahlt.
Frau Dörner, die Bundesregierung hat das so genannte Baukindergeld eingeführt. Was bedeutet das genau?
Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung, die die KfW in Form eines Zuschusses auszahlt. Zehn Jahre lang sollen Familien mit mindestens einem Kind, die eine Wohnimmobilie erwerben und deren zu versteuerndes Einkommen 90.000 Euro im Jahr mit einem Kind zzgl. 15.000 Euro für jedes weitere Kind nicht übersteigt, pro Kind 1.200 Euro im Jahr erhalten. Bei Familien mit einem Kind sind das insgesamt 12.000 Euro, mit zwei Kindern dementsprechend 24.000 Euro. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Erhalts der Baugenehmigung, auch durch Bauanzeige, oder der Unterzeichnung des Kaufvertrags kein Voreigentum an Wohnimmobilien zur dauerhaften Nutzung in Deutschland bestand.
Warum hat die Bundesregierung die KfW beauftragt?
Die KfW unterstützt die Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland bereits seit vielen Jahren mit ihrem Wohneigentumsprogramm. Der neue Zuschuss, der damit auch einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge für Familien mit Kindern und Alleinerziehende leistet, ergänzt die Kreditförderung sehr gut. Außerdem hat die KfW vor etwa zwei Jahren eine digitale Plattform geschaffen, die eine bequeme Online-Antragstellung und automatisierte Prüfungen erlaubt. Über das KfW-Zuschussportal kann das Baukindergeld schnell und unkompliziert beantragt werden.
Welche Unterlagen müssen dort hochgeladen werden?
Innerhalb von drei Monaten nach Antragsbestätigung muss der Antragsteller nachweisen, dass er die Förderbedingungen erfüllt. Und zwar anhand seiner Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres sowie der seines Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften, der im gleichen Haushalt lebt. Außerdem benötigen wir die Meldebestätigung als Nachweis der Selbstnutzung des Wohneigentums, in der auch die im Antrag zum Baukindergeld angegebenen Kinder aufgeführt sind, sowie den Grundbuchauszug als Nachweis über den Eigentumserwerb. Nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Die genauen Informationen und Merkblätter finden die Interessenten auf www.kfw.de/424.