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Das erste eigene Konto

Eltern können theoretisch das erste eigene Konto für ihr Kind gleich nach dessen Geburt eröffnen. Wann jedoch der richtige Zeitpunkt für das erste Konto ist, müssen die Eltern selbst entscheiden. Manche Kreditinstitute setzen kein Mindestalter fest, um die jungen Kunden möglichst früh an sich zu binden. Allerdings ist ein eigenes Konto erst sinnvoll, wenn das Kind ein generelles Grundverständnis für Geld entwickelt hat, das ist etwa ab der Grundschule. Als Argument dafür gilt, dass Kinder vor dem 7. Lebensjahr geschäftsunfähig sind. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen sie selbst Ein- und Auszahlungen vornehmen.

Auf Grund der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Kindes vom 7. bis zum 18. Lebensjahr müssen die Eltern allen Verträgen und Vereinbarungen zustimmen. Dies sind beispielsweise Kaufverträge, die das minderjährige Kind nicht unterzeichnen darf, sowie die Eröffnung eines Bankkontos. Beide Eltern müssen ihre Ausweise vorlegen, wenn für das Kind ein Konto eröffnet werden soll. Diese Regelung greift ebenfalls bei getrennt lebenden Elternteilen, es sei denn nur ein Elternteil hat das Sorgerecht für das Kind.

Eltern müssen vorab die Formalitäten klären

Geht mit Eurem Kind gemeinsam zur Kontoeröffnung. Dort könnt Ihr dann auch beispielsweise entscheiden, ob das Kind nur einen bestimmten Höchstbetrag vom Konto abheben darf. Abgesehen davon dürfen Kinder ihr Konto unter den gleichen Bedingungen nutzen wie Erwachsene, denn zum Jugendkonto gehört auch eine Kundenkarte mit Geheimzahl. Damit können sie ebenfalls Geld am Automaten abheben und Überweisungen tätigen. Normalerweise bekommen minderjährige Kinder keine Kreditkarte ausgehändigt. In Ausnahmefällen ist diese aber als Zusatzkarte für das Konto der Eltern akzeptabel (wie zum Beispiel für den Aufenthalt als Austauschschüler oder Au-pair-Mädchen im Ausland).

Mit dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind dann voll geschäfts- und kreditfähig und kann seine Kontoaktivitäten eigenständig steuern.