Sie kümmern sich um die Schmutzwäsche, kochen den Brei oder wiegen die Kleinen in den Schlaf – ohne Kinderbetreuer könnten zahlreiche Eltern Familie und Beruf nicht in Einklang bringen. Dennoch vertrauen viele auf illegale Haushaltshilfen – und das ohne schlechtes Gewissen. Doch es gilt: Nur wer anmeldet, ist sicher und kann Steuervorteile nutzen.
Wenn es um die eigenen Kinder geht, wollen Eltern alles richtigmachen: Der Kinderbetreuer soll verantwortungsvoll auf die Kleinen aufpassen und wird sorgfältig ausgewählt und eingewiesen. Umso erstaunlicher, dass diese Sorgfalt bei der Absicherung des Kinderbetreuers endet: „Aktuell zählen wir rund 300.000 angemeldete Minijobber im Privathaushalt. Wir schätzen aber, dass bis zu vier Millionen Haushalte in Deutschland schwarzarbeiten lassen. Das verwehrt vielen Haushaltshilfen selbstverständliche Arbeitnehmerrechte“, sagt Heinz-Günter Held, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund auch die Minijob-Zentrale gehört. Dabei bietet die Anmeldung sowohl Kinderbetreuern als auch Ihren Arbeitgebern zahlreiche Vorteile.
Anmeldung: Beide Seiten profitieren
Kinderbetreuer können als Minijobber in Privathaushalten monatlich bis zu 450 Euro verdienen und sind rentenversicherungspflichtig. Dadurch erwerben sie volle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung und zahlen 13,6 Prozent ihres Gehalts in die Rentenkasse ein. Den Rest zahlt der Arbeitgeber. Sind die Kinderbetreuer noch Studenten oder Schüler, die ihr verdientes Geld noch nicht für ihr Pensionsalter zurücklegen möchten? Auch das ist kein Problem. Minijobber können sich jederzeit auf eigenen Wunsch von der Rentenversicherungspflicht freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil wie gewohnt weiter, sodass jeder Minijobber geminderte Rentenansprüche erwirbt.
Darüber hinaus ist die Anmeldung eine Entscheidung für mehr Rechte, Sicherheit und Steuervorteile. Durch die Anmeldung werden Arbeitnehmer automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet und genießen umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen. Ebenso sind Arbeitgeber ganz offiziell über die Unfallversicherung vor Ansprüchen bei Unfällen der Haushaltshilfen geschützt. Zudem können sie ihre Steuerschuld um 20 Prozent der Kosten – maximal um bis zu 510 Euro pro Jahr – über die Steuererklärung reduzieren. Für den Unfallversicherungsschutz spielt es übrigens keine Rolle, ob der Kinderbetreuer noch minderjährig oder familienversichert ist. Verdient der Kinderbetreuer bis zu 450 Euro im Monat, ist die Anmeldung ein Fall für die Minijob-Zentrale.
Finden statt Suchen: die Haushaltsjob-Börse
Doch wie kommen Haushaltshilfen und private Arbeitgeber zusammen? Auf haushaltsjob-boerse.de können sich Arbeitnehmer und -geber ganz einfach anmelden, ihre Anfrage und ihr Angebot mit einem kurzen Anzeigentext sowie einem Foto darstellen. Die Börse ist kostenlos und gilt deutschlandweit.
Einfach und sicher: Das Haushaltsscheck-Verfahren
Die Anmeldung eines Minijobbers im Privathaushalt ist kinderleicht: Einfach online unter minijob-zentrale.de gemeinsam den Haushaltsscheck ausfüllen und an die Minijob-Zentrale senden – oder das Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Telefonisch kann der Haushaltsscheck unter 0355 / 290 270 799 angefordert werden.