Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld unterstützt Eltern, die Ihr Kind vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sein können. Ihr habt einen Anspruch auf Elterngeld, wenn Ihr mit Eurem Kind in einem Haushalt wohnt, gar nichts erwerbstätig seid oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet und Euer zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt nicht über 250.000 Euro (bei Elternpaaren gemeinsam nicht über 500.000 Euro) betragen hat. Ihr könnt Elterngeld dabei sowohl für Euer leibliches als auch für Euer Stief- oder Adoptivkind beantragen.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Euer Elterngeld solltet Ihr innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt beantragen, da es maximal drei Monate rückwirkend bezahlt wird. Dafür müsst Ihr einen Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Eine Liste aller Elterngeldstellen findet Ihr auf der Website des Bundesministeriums für Familie www.bmfsfj.de. Zusätzlich benötigt Ihr die Geburtsurkunde, die Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung. Auch eine Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen solltet Ihr vorweisen können.
- Frist: innerhalb der ersten 3 Monate
- Wo: zuständige Elterngeldstelle
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngelds hängt sowohl von eurem bisherigen Einkommen vor der Geburt als auch von Eurem Einkommen während der Bezugszeit ab und kann zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat betragen. Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, könnt Ihr euren Anspruch bereits vorher berechnen. Wenn Ihr weiterhin in Teilzeit arbeiten wollt, während Ihr Elterngeld bekommt, kann zudem ElterngeldPlus sinnvoll sein - mehr Infos dazu findet ihr hier.
Tipp: In Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen könnt Ihr das Elterngeld online mit der Unterstützung eines Antragsassistenten beantragen. Das Dokument muss anschließend ausgedruckt, unterschieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle verschickt werden. Auch in Hessen ist die Beantragung seit Ende 2019 hier online möglich.