Kindergeld beantragen
Das Kindergeld beantragt Ihr spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes bei der Familienkasse des für Euch zuständigen Arbeitsamtes. Neben dem Kindergeld-Antrag benötigt Ihr noch die Geburtsurkunde des Kindes. Zudem solltet Ihr Eure steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereit halten, die Ihr beispielsweise auf Eurer Lohnsteuerbescheinigung findet. Das Kindergeld erhält nur ein Elternteil. Der Wohnsitz dieses Elternteils - des Empfängers - ist ausschlaggebend dafür, welches Dienststelle der Familienkasse für Euren Kindergeldantrag zuständig ist. Wenn Ihr Euch unsicher seit, könnt Ihr die Dienststellensuche der Agentur für Arbeit nutzen.
- Frist: spätestens bis zum 4. Lebensjahr
- Wo: zuständige Familienkasse
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Geburtsurkunde, Steuer-ID
Wichtig: Den Antrag auf Kindergeld ab der Geburt könnt Ihr auch ganz bequem online ausfüllen und Euch damit den Behördengang sparen. Der Antrag muss anschließend allerdings ausgedruckt, unterschrieben und per Post versandt werden.
Höhe des Kindergelds?
Der aktuelle Kindergeldsatz für das erste (sowie für das zweite) Kind beträgt 204 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhaltet ihr einen Satz in Höhe von 210 Euro und ab dem vierten und jedem weiteren Kind 235 Euro. Wenn ihr mehrere Kinder habt, werden die einzelnen Beiträge als Summe ausgezahlt. Eine ausführliche Sammlung aller Eckdaten und Infos zum Kindergeld findet ihr hier.
Kinderzuschlag beantragen
Der Kindergeldzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen. Ihr habt dann einen Anspruch auf Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld, wenn Ihr zwar genug für Euch selbst aber nicht ausreichend für die gesamte Familie verdient. Der Höchstsatz für den Kinderzuschlag beträgt 185 Euro pro Kind. Um den Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, benötigt Ihr Einkommensnachweise wie Lohn- oder Gehaltsnachweise inklusive Kurzarbeitergeld, Rentenbescheid und Elterngeldbescheid. Der Antrag kann online gestellt werden. Zusätzlich könnt Ihr Euch auch hier per Videocall bequem von zu Hause beraten lassen.
- Frist: keine Frist
- Wo: zuständige Familienkasse
- Benötigte Unterlagen: Antrag, Einkommensnachweise, Rentenbescheid und Elterngeldbescheid
Was hat es mit dem Kinderfreibetrag auf sich?
Der Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt, sondern von der Steuer abgezogen. Den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf bekommt Ihr bei der Einkommensteuer, wenn sie für Euch günstiger sind als das Kindergeld. Ihr könnt also nimmer nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten - nicht beides gleichzeitig. Der Freibetrag lohnt sich vor allem für Paare mit höheren Einkommen. Das Finanzamt berechnet automatisch im Steuerbescheid, ob die Freibeträge oder das Kindergeld für Euch günstiger sind. Einen Antrag müsst Ihr hierfür nicht stellen.