• Zurück

Mutterschutz & Mutterschaftsleistungen

Was bedeutet Mutterschutz und für wen gilt er?

Der Mutterschutz soll sowohl die Gesundheit der Mutter als auch die des (ungeborenen) Kindes schützen - während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Außerdem regelt er den Kündigungsschutz und sichert das Einkommen, in der Zeit in der Ihr als Mutter/Schwangere nicht arbeiten könnt.

Der Mutterschutz gilt auch für Auszubildende, Studentinnen, Schülerinnen und Bundesfreiwilligendienstleistende.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin und endet in der Regel 8 Wochen nach der Geburt. Die Mutterschutzzeit dauert aber immer 14 Wochen. Das heißt, wenn Euer Kind früher auf die Welt kommt als geplant, geht der Mutterschutz nach der Geburt genauso viele Tage länger, wie das Kind früher zur Welt gekommen ist. 

Bei einer Frühgeburt erhöht sich der gesamte Mutterschutzzeitraum von 14 Wochen auf 18 Wochen - so dass der Mutterschutz noch 12 Wochen nach der Geburt besteht. Auch wenn Ihr Zwillinge oder Mehrling zur Welt bringt, sowie bei einem Kind mit Behinderung verlängert sich der Mutterschutz auf insgesamt 18 Wochen. Bei der Geburt eines Kindes mit einer Behinderung muss diese Verlängerung des Mutterschutzes jedoch extra bei der Krankenkasse beantragt werden.

Kann ich den Mutterschutz freiwillig verkürzen?

Die Mutterschutz-Phase vor der Geburt kann freiwillig ausgesetzt werden - nicht jedoch die Phase nach der Geburt. Nach der Geburt herrscht ein striktes Arbeitsverbot!

Ausnahmen bestehen bei einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes nach der Geburt. Mehr Informationen dazu findet Ihr hier.

Welche Ansprüche habe ich während dem Mutterschutz?

Während der Mutterschutzfrist habt Ihr Ansprüche auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen oder das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung und auf den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Diese Mutterschaftsleistungen sollen Euer Einkommen während der Phase um den Entbindungstermin herum, in der Ihr nicht arbeiten könnt, sichern. 

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen

Mutterschaftsgeld erhaltet Ihr, wenn ihr berufstätig und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse seid. Das Mutterschaftsgeld wird während des Mutterschutzes gezahlt. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Eurem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, beträgt aber maximal 13 Euro pro Tag. 

Wenn Euer Netto-Lohn in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist höher war als 13 Euro pro Tag lag, dann zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Mehr dazu unter Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Beantragung: Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellt ihr bei Eurer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu benötigt Ihr eine ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin. Sobald ihr diese erhalten habt (frühestens 7 Wochen vor dem Geburtstermin), solltet Ihr das Mutterschaftsgeld beantragen.

Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung

Wenn ihr kein Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse seid, sondern privat- oder familienversichert seid, habt ihr stattdessen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung beträgt insgesamt höchstens 210 Euro. Den Antrag stellt Ihr direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung. 

Achtung: Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben generell nur Frauen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Studentinnen, Beamtinnen, Hausfrauen, Selbständige, Freiberufler und Honorarkräfte haben keinen Anspruch. Mehr Infos dazu findet Ihr hier.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld habt Ihr dann, wenn Euer durchschnittlicher Nettolohn höher ist als 13 Euro pro Tag - sprich ab einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro. Der Arbeitgeber ist zur Leistung des Zuschusses verpflichtet. Falls Ihr mehrere Jobs habt, sind auch alle Arbeitgeber verpflichtet Euch einen anteiligen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.

Mutterschutzlohn

Wenn ihr bereits vor Beginn oder nach Ablauf des Mutterschutzes ein ärztliches Beschäftigungsverbot besitzt und nicht arbeiten dürft, habt ihr zusätzlich Anspruch auf Mutterschutzlohn. Der Mutterschutzlohn ist so hoch wie Euer durchschnittlicher Brutto-Lohn vor Beginn der Schwangerschaft und wird im Zeitraum des Arbeitsverbotes ausgezahlt.