In Zukunft steht das Wohl des Kindes im Vordergrund: Biologische Väter erhalten in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Nachwuchs. Dies entschied der Bundestag in diesem Jahr erstmals einstimmig mit einem Gesetz.
Das Szenario läuft meist ähnlich ab: Die Eltern stehen auf Kriegsfuß und leben getrennt. Das gemeinsame Kind lebt nach der Trennung bei der Mutter und dem Stiefvater. In dieser Situation hatten es leibliche Väter meist schwer den Nachwuchs zu sehen, wenn die Mutter es nicht ausdrücklich erlaubte. Der biologische Vater konnte nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter, und des sogenannten rechtlichen Vaters, erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. In Zukunft soll aber entscheidend sein, ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass dieser tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will.
Rechte der Väter werden gestärkt
Von dieser Regelung sollen vor allem diejenigen leiblichen Väter profitieren, die auf Grund einer Weigerung der rechtlichen Eltern keine Vater-Kind-Beziehung aufbauen konnten. Ebenfalls sollen sie ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidungen das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Im deutschen Recht waren biologische Väter bisher noch gar nicht vorgesehen.